Arbeitsvertrag in Hotellerie und Gastronomie – was ist zu beachten?
Arbeitsvertrag – was ist das?
Wenn man sich klar macht, was ein Arbeitsvertrag eigentlich ist, werden viele der Anforderungen verständlich.
Allgemein gesprochen ist es ein zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer privatrechtlich geschlossener Vertrag. Hier verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistungserbringung und der Arbeitgeber zur Beschäftigung. Dabei sind die Pflichten des Arbeitgebers zum Beispiel die Lohnzahlungspflicht oder die Zeugnispflicht, der Arbeitnehmer hat dagegen unter anderem eine Arbeitspflicht.
Zur weiteren Erklärung gibt es im Netz viele Hilfestellungen, zum Beispiel bei der AHGZ
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Es gibt viele Arten von Arbeitsverträgen, jede mit ihren eigenen Anforderungen:
Befristet oder unbefristet
Für befristete Arbeitsverträge gilt das gesamte Arbeitsrecht ohne Einschränkung mit der Besonderheit, dass das zeitbefristete Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Fristablauf beendet ist. Die Befristung muss sachlich begründet sein (zum Beispiel befristeter Arbeitsbedarf bei Saisonarbeitern). Ohne sachlichen Grund kann ein Arbeitsverhältnis bei Neueinstellungen bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren befristet werden. Weitere Infos gibt es hier.
Unser Muster-Arbeitsvertrag ist ein unbefristetes Modell, wir gehen davon aus, dass dies der Regelfall ist.
Vollzeit vs. Teilzeit
Arbeitsverträge werden auch nach der vereinbarten Stundenanzahl unterschieden. Dabei gilt: So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll. Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers (Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/teilzeit-stunden/)
Minijobber
Oft werden für Minijobber keine schriftlichen Verträge abgeschlossen. Das sollte man jedoch immer tun. Wie in allen Verträgen sollten der Beginn und die Dauer des Minijobs, die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen fixiert sein. Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet, dort bekommt man Auskunft zu weiteren Besonderheiten.
Was gilt es bei jedem Arbeitsvertrag zu beachten?
In Deutschland muss man nicht per Gesetz einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen, es gelten auch mündliche Vereinbarungen. Allerdings empfiehlt es sich immer, schriftliche Verträge abzuschließen. Im Falle eines Falles ist man damit abgesichert.
Generell sind in Arbeitsverträgen folgende Punkte zu regeln:
– Nennung der Vertragsparteien
– Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
– Arbeitsinhalte und Beschreibung der Tätigkeit
– Festlegung der Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag
– Gehalt
– Urlaubsdauer
– Kündigungsfristen
– Schlussbestimmungen
– Salvatorische Klausel
Darüber hinaus können weitere Vertragsinhalte aufgenommen werden. Beispiele hierfür sind ein Wettbewerbsverbot oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Beachten musst du auch, dass die Probezeit maximal 6 Monate betragen darf. Innerhalb dieser muss eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen bestehen.
Wichtig ist, dass du berücksichtigst, ob es in deinem Betrieb eine Tarifbindung gibt. Sollte dies der Fall sein, gibt es spezielle Arbeitsverträge. Unser Beispiel ist ohne Tarifbindung.
Download Muster Arbeitsvertrag
Spezielle Anforderungen in Gastronomie und Hotellerie
In unseren Branchen gibt es einige Besonderheiten. Solltest du deinen Mitarbeitern zum Beispiel Kost & Logis gewährleisten, musst du dies im Arbeitsvertrag erwähnen. Es ist relevant für das Gehalt.
Oft arbeiten in Gastronomie-Betrieben auch Jugendliche. Hierfür muss man besondere Arbeitszeiten und den Jugendschutz beachten. Eine kurze Einführung in das Thema findest du hier.
Wie in vielen anderen Branchen auch, unterliegen die Arbeitszeiten in Hotellerie und Gastronomie nicht den „Standardarbeitszeiten“. Dies musst du im Vertrag explizit festhalten. Ebenso empfiehlt es sich in vielen Fällen, den Arbeitsbeginn sowie die Endzeit zu erwähnen. Auch stehen den Mitarbeitern Pausenzeiten zu.
Gerade bei Aushilfen ist der Mindestlohn zu beachten: Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
Wir empfehlen, dich auf jeden Fall rechtlich abzusichern. Am besten wendest du dich hierzu an den DEHOGA-Verband oder einen Anwalt.
und überzeuge dich selbst
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