DEHOGA – der Verband für unsere Branche

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Jeder kennt im Hotel- und Gaststättengewerbe den DEHOGA. Aber viele Hoteliers fragen sich: Lohnt sich eine Mitgliedschaft? Was habe ich davon?

Wir bringen dir im Folgenden die Vorteile nahe. Und zwar auf die DEHOGA generell bezogen, nicht nur auf die Hotelklassifizierung, dazu haben wir einen eigenen Lexikonbeitrag erstellt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der DEHOGA genau?

Dehoga Bundesverband

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband) ist der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes. Momentan sind ca. 65.000 Unternehmen Mitglied in diesem Verband. Der DEHOGA sieht sich als Interessenvertreter des Gastgewerbes gegenüber Politik, Medien und der Öffentlichkeit generell. Bei Tarifverhandlungen tritt der DEHOGA auf der Arbeitgeberseite auf. Gegründet wurde der Verband bereits 1949.

Der Bundesverband ist in 17 Landesverbände unterteilt. Diese vertreten die Interessen des Gastgewerbes in der jeweiligen Region. Also wird ein Hotel / Gastbetrieb immer Mitglied beim DEHOGA seines Bundeslandes (zusätzlich gibt es noch einen eigenen Verband Lippe).

Dehoga Bundesverband Landesverbände

Unternehmen, die bundesweit tätig sind, können direkt beim DEHOGA Bundesverband in Fachabteilungen Mitglied werden.

Zuständigkeiten des DEHOGA

Hotelklassifizierung

Die Hotelklassifizierung ist sicher die bekannteste Aufgabe des Verbands. Wir erklären hier mehr dazu.

Ausbildung

Der Bundesverband bietet eine Online-Akademie und zahlreiche Weiterbildungsangebote für Unternehmer und Mitarbeiter aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Einige Landesverbände bieten auch regional Qualifizierungen an.

Tarifvertrag

Als Arbeitgebervertreter ist der DEHOGA der Tarifpartner der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die die Arbeitnehmerinteressen vertritt. Diese Partner verhandeln die Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Moderner und barrierefreier Tourismus

Neben der eigentlichen Hotelklassifizierung möchte der DEHOGA die bisherigen Standards auch behindertengerechter formulieren und dahingehend modifizieren. Das betrifft sowohl die Gestaltung der Hotelanlagen als auch zum Beispiel das Freizeitangebot. Seit 2009 gelten Mindeststandards für barrierefreien Tourismus. Die Zielvereinbarung hierzu wurde unter anderem mit dem Deutschen Gehörlosenverbund und dem Deutschen Blidnen- und Sehbehindertenverband verabschiedet.

Was hat man als Mitglied davon?

Die Liste der Vorteile ist lang – und wird oft nicht genau beachtet. Wir stellen kurz die (aus unserer Sicht) wichtigsten vor:

Beratung

Beim Verband kannst du dich nicht nur als Existenzgründer/in oder junge/r Unternehmer/in beraten lassen. Darüber hinaus gibt es in allen Phasen Rechts-und Betriebsberatung für Hoteliers.

Beratung für Mitglieder im DEHOGA

Rahmenvereinbarungen

Mit den Rahmenvereinbarungen kannst du als Hotelier bares Geld sparen. Du musst nicht selbst mit den einzelnen Unternehmen verhandeln. Hier einige Beispiele: GEMA, Kreditkarten-Anbieter, Stromanbieter, ….

Lobby-Erfolge

Der Bundesverband setzt sich für viele Interessen des Hotel- und Gastgewerbes ein. So wurde zum Beispiel die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Beherbungsleistungen verhandelt. Auch hat der Verband die Streichung der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit abgewehrt und die Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung vorangetrieben.

Wissen

Richtig genutzt kannst du hier dein Wissen erweitern. Nicht nur bietet der Verband Fort- und Weiterbildungen an, sondern liefert auch immer wieder branchenaktuelle Informationen.

Marketing

Generell bietet der Veband seinen Mitglieder Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen und Kampagnen an, so zum Beispiel den Umweltcheck. Hier haben Betriebe die Möglichkeit, das eigene Umwelt-Engagement nach außen zu kommunizieren.

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