Durch den Mindestlohn hat sich die Situation für viele Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie verbessert – doch es gibt auch einige Kritik an der gesetzlichen Vorschrift. Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn auf das Gastgewerbe und was gibt es zu beachten?

Definition Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn soll die soziale Gerechtigkeit für alle Beschäftigten langfristig herbeiführen und faire Wettbewerbsbedingungen sowie menschenwürdige Bezahlung ermöglichen. Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Dieser beträgt aktuell 12 Euro brutto pro Stunde. (Stand Oktober 2022) Der Mindestlohn wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.

Wen betrifft der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland. Ausgenommen hiervon sind:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Praktikanten und Praktikantinnen im Pflichtpraktikum
  • Auszubildende und Teilnehmende einer Arbeitsförderungsmaßnahme
  • Ehrenamtliche, Selbstständige und Freiberufler (wie Mietköche)
  • Personen im Freiwilligendienst

Mindestlohnregelungen für Minijobber

Minijobs sind bei vielen Studenten und Schülern beliebt, um sich neben dem Studium oder der schulischen Ausbildung ihr Alltag finanzieren zu können. Ob Housekeeping, kellnern oder als Unterstützung im Event-Catering, Minijobs finden auch häufig Anwendung in der Hotellerie. Da Studium oder Schule häufig nur wenig Zeit zum Arbeiten lassen, jobben Schülern und Studenten meistens auf 520 Euro Basis.

Bei einem Minijob handelt es sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. In diesem Arbeitszeitmodell darf das Einkommen 520 Euro im Monat nicht übersteigen. Der Minijob ist dabei jedoch nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden, sondern es zählt ausschließlich der monatliche Verdienst. Das sollten gastronomische Betriebe definitiv im Hinterkopf behalten, wenn sie 520 Euro Jobber beschäftigen, also einerseits, dass die Mindestlohngrenze eingehalten wird und gleichzeitig der Verdienst 520 Euro im Monat nicht übersteigt.

Rechenformel Mindestlohn Hotellerie/Gastronomie
520 € Minijob / 12 € Mindestlohn = 43,33 Stunden (maximale Arbeitszeit)

Ab dem 01.10.2022 dürfen Minijobber nicht mehr als 43 Stunden im Monat arbeiten. Arbeitet ein Minijobber wesentlich mehr, überschreitet er die Einkommensgrenze und das Einkommen unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Gastronomische Betriebe hingegen dürfen ihren Angestellten nicht weniger bezahlen, da sie sonst die Mindestlohn-Grenze unterschreiten würden.

Gut zu wissen: Minijobbern ist es erlaubt, in Ausnahmefällen mehr Geld zu verdienen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Mehrarbeit kurzfristig anfallend ist und im Notfall (gelegentlich) stattfindet.

Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns im Gastgewerbe

In den letzten Jahren ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland stetig gestiegen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Gastronomie- und Hotelbranche.

Personal in der Gastronomie ist besonders kostenintensiv. Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn seit 2015 sind die Kosten für Servicekräfte, Lieferanten, Großhändler und Reinigungspersonal gestiegen.

  • Viele Arbeitgeber wurden durch diese Entwicklung gezwungen, Personal abzubauen oder ihre Angestellten an weniger Tagen einzusetzen.
  • Das Hotelgewerbe ist sich einig: Ein Mindestlohn für die Mitarbeiter von 12 € brutto (Stand Oktober 2022) ist absolut gerechtfertigt. Dies zeigt, dass sowohl Hotelgewerbe als auch Gaststättengewerbe an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen interessiert sind.
  • Mindestlöhne sorgen in der Hotellerie und anderen ähnlichen Branchen für mehr Kosten, was vielen Menschen Kopfzerbrechen bereitet.
  • Doch der Mindestlohn bringt auch viele Vorteile mit sich. So steigt die Motivation der Mitarbeiter und die Qualität der Arbeit nimmt zu. Auch kann sich ein Unternehmen durch den geringeren Fluktuationsrate besser entwickeln.